Die Kanzlei von Rechtsanwältin Petra Raßfeld-Wilske ist auf das Erb- und Steuerrecht spezialisiert. Besonderer Fokus liegt auf der steueroptimierten Nachfolgeplanung, Gestaltung von Schenkungen und der gesamten Betreuung vor und nach einem Erbfall.
Beratungsfelder
- Schenkungen, Testamente und Nachfolgegestaltungen
- Steuererklärungen und steuerliche Pflichten
- Erbrechtliche Vertretungen
- Stiftungslösungen
- Testamentsvollstreckung
- Beratung für Berater
Vita | Petra Raßfeld-Wilske LL.M.
Petra Raßfeld-Wilske hat sich als Fachanwältin für Steuerrecht und Fachanwältin für Erbrecht sowie zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) auf Erb- und Steuerrecht spezialisiert. Zum Mandantenkreis zählen neben Unternehmen auch Körperschaften und Privatpersonen und auch andere Berater. Zudem war sie von 2011 bis 2023 stellvertretende Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht.
Aktuelle Themen
- Wir sind umgezogenKanzleisitz ist jetzt in der Blankeneser Bahnhofstraße 7 Die Kanzlei ist umgezogen! Sie finden uns nun in unseren neuen Räumen in der Blankeneser Bahnhofstraße 7, 22587 Hamburg. Alle anderen Kontaktdaten bleiben unverändert. Wir freuen uns, Sie in den neuen Räumen…
- Steuerbefreiung für vermietete ImmobilienSteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermiete Immobilien auch im Ausland Nach dem Wortlaut des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts werden im Erb- und Schenkungsfall für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien, sofern sie im Inland oder im EUR-Ausland belegen sind, 10% Wertabschlag gewährt. Dies…
- Leitfaden für grenzüberschreitende ErbfälleDie Verflechtungen der Bürger mit dem Ausland werden immer größer. Dies gilt auch in Erbfällen und kann dann zu erheblichen Problemen führen, sei es, dass Deutsche einen Immobilien- oder anderen Besitz im Ausland haben, sei es, dass sie selbst ganz…
- Verteilungstestamente in der PraxisHäufig sehen handgeschriebene Testamente keine explizierte Erbeinsetzung vor. Stattdessen wird sehr oft ein sog. Verteilungstestament aufgesetzt, das heißt, dass der Erblasser in seinem Testament nur einzelne Gegenstände an bestimmte Einzelpersonen oder Institutionen zuwendet. Dies kann dann auch sein gesamtes Vermögen…
- Steuern auf einen nicht geltend gemachten PflichtteilsanspruchNach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 7.12.2016 (ZEV 2017, 283) können Erben eine überraschende Forderung vom Finanzamt erleben, wenn sich in ihrem Erbschaftserwerb ein bislang nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch befindet. Grundsätzlich sieht das Erbschaftsteuergesetz vor, dass der Erwerb…
- Erbschein nach Erbausschlagung im GrundbuchverfahrenWenn einer von mehreren Erben die Erbschaft ausschlägt, ändert sich die Erbfolge der übrigen Erben. Sofern sich die Erbfolge erst nach einer erfolgten Ausschlagung ergibt, reicht es im Grundbuchverfahren zur Umschreibung des Eigentums an einem Grundstück nicht aus, die Ausschlagungserklärung…
Kommen wir ins Gespräch
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Fachanwältin für Erbrecht
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