Kanzlei

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Petra Raßfeld-Wilske ist auf das Erb- und Steuerrecht spezialisiert. Besonderer Fokus liegt auf der steueroptimierten Nachfolgeplanung, Gestaltung von Schenkungen und der gesamten Betreuung vor und nach einem Erbfall.


Beratungsfelder

Beratungsfelder

  • Schenkungen, Testamente und Nachfolgegestaltungen
  • Steuererklärungen und steuerliche Pflichten
  • Erbrechtliche Vertretungen
  • Stiftungslösungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung für Berater

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Vita | Petra Raßfeld-Wilske LL.M.

Petra Raßfeld-Wilske hat sich als Fachanwältin für Steuerrecht und Fachanwältin für Erbrecht sowie zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) auf Erb- und Steuerrecht spezialisiert. Zum Mandantenkreis zählen neben Unternehmen auch Körperschaften und Privatpersonen und auch andere Berater. Zudem war sie von 2011 bis 2023 stellvertretende Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht.

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Aktuelle Themen

  • Wir sind umgezogen
    Kanzleisitz ist jetzt in der Blankeneser Bahnhofstraße 7 Die Kanzlei ist umgezogen! Sie finden uns nun in unseren neuen Räumen in der Blankeneser Bahnhofstraße 7, 22587 Hamburg. Alle anderen Kontaktdaten bleiben unverändert. Wir freuen uns, Sie in den neuen Räumen…
  • Steuerbefreiung für vermietete Immobilien
    Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermiete Immobilien auch im Ausland Nach dem Wortlaut des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts werden im Erb- und Schenkungsfall für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien, sofern sie im Inland oder im EUR-Ausland belegen sind, 10% Wertabschlag gewährt. Dies…
  • Leitfaden für grenzüberschreitende Erbfälle
    Die Verflechtungen der Bürger mit dem Ausland werden immer größer. Dies gilt auch in Erbfällen und kann dann zu erheblichen Problemen führen, sei es, dass Deutsche einen Immobilien- oder anderen Besitz im Ausland haben, sei es, dass sie selbst ganz…
  • Verteilungstestamente in der Praxis
    Häufig sehen handgeschriebene Testamente keine explizierte Erbeinsetzung vor. Stattdessen wird sehr oft ein sog. Verteilungstestament aufgesetzt, das heißt, dass der Erblasser in seinem Testament nur einzelne Gegenstände an bestimmte Einzelpersonen oder Institutionen zuwendet. Dies kann dann auch sein gesamtes Vermögen…
  • Steuern auf einen nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch
    Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 7.12.2016 (ZEV 2017, 283) können Erben eine überraschende Forderung vom Finanzamt erleben, wenn sich in ihrem Erbschaftserwerb ein bislang nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch befindet. Grundsätzlich sieht das Erbschaftsteuergesetz vor, dass der Erwerb…
  • Erbschein nach Erbausschlagung im Grundbuchverfahren
    Wenn einer von mehreren Erben die Erbschaft ausschlägt, ändert sich die Erbfolge der übrigen Erben. Sofern sich die Erbfolge erst nach einer erfolgten Ausschlagung ergibt, reicht es im Grundbuchverfahren zur Umschreibung des Eigentums an einem Grundstück nicht aus, die Ausschlagungserklärung…

Kommen wir ins Gespräch

Bitte nutzen Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular, oder eine der anderen Kontaktmöglichkeiten, und wenden sich vertrauensvoll an mich:

Petra Raßfeld-Wilske LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Bergkoppelweg 25, 22335 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 59 35 15 71
Fax: +49 (0)40 59 35 15 70

ACHTUNG: GEÄNDERTE ANSCHRIFT:

Büro Blankenese:
Blankeneser Bahnhofstraße 7, 22587 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 711 48 100
Fax: +49 (0)40 711 48 101
E-Mail: kanzlei(at)rassfeld-wilske.de
 

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