Leitfaden für grenzüberschreitende Erbfälle

Die Verflechtungen der Bürger mit dem Ausland werden immer größer. Dies gilt auch in Erbfällen und kann dann zu erheblichen Problemen führen, sei es, dass Deutsche einen Immobilien- oder anderen Besitz im Ausland haben, sei es, dass sie selbst ganz oder zum Teil im Ausland wohnen oder auch die potentiellen Erben im Ausland ansässig sind. Aber auch Situationen mit mehreren Wohnsitzen oder Staatsangehörigkeiten sowie den oftmals nicht bestimmbaren Ort des Ablebens sind zu bedenken.

Die EU-Kommission hat daher einen Leitfaden für die Bürgerinnen und Bürger zu grenzüberschreitenden Erbfällen veröffentlich. Dieser Leitfaden wendet sich an alle, die an grenzüberschreitenden Erbfällen beteiligt oder davon betroffen sind, darunter insbesondere Personen, die ihren eigenen Nachlass planen wollen, und Erben. Er ist als praktischer Leitfaden gedacht und soll Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen geben. Der Leitfaden berücksichtigt nicht alle denkbaren Szenarien; es wird daher empfohlen, dass Sie gegebenenfalls Fachleute für grenzüberschreitende Erbfälle konsultieren, um die Besonderheiten Ihrer jeweiligen Lebensumstände zu erörtern.

Der Leitfaden ist im Internet abrufbar unter https://publications.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/61afb4c0-a71b-11e7-837e-01aa75ed71a1.


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Petra Raßfeld-Wilske LL.M.
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